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Frankreich: Neues Meldeformular für die Arbeitsinspektion

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Meldung der Mitarbeiter beim Arbeitsinspektor, die vor jedem Arbeitseinsatz in Frankreich erfolgen muss, haben sich etwas geändert:
Neuerdings ist jeder entsendende Betrieb verpflichtet, zusätzlich zu den bislang vorgeschriebenen Angaben (Name und Adresse des Unternehmens, Beginn, Ort und Dauer der Tätigkeit sowie die Personalien der für die Arbeiten vorgesehenen Mitarbeiter) mitzuteilen, welche Qualifikation die entsandten Mitarbeiter haben und wie hoch ihr monatlicher Bruttolohn ist.
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online seit 18. Jun 2008, aktualisiert am 18. Jan 2012

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