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Bildungsprämie: Wichtige Informationen zur Änderung der Förderkonditionen zum 1.1.2010

17.12.2009
Neue Förderrichtlinie zum 1.1.2010:
  • Der maximale Gutscheinwert steigt von maximal 154 € auf maximal 500 €.
    Damit entspricht der Gutscheinwert der in den meisten Länder-Programmen bereits etablierten Förderhöhe. Mit dem höheren Gutscheinwert soll den geförderten Personen zudem die Finanzierung von umfangreichen und höherwertigen Weiterbildungen erleichtert werden.
      
  • Die Einkommensgrenze für den Erhalt der Prämiengutscheine wird von 20.000 € / 40.000 € (gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 VermBG) auf 25.600 € / 51.200 € (gem. § 2a WoPG) zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben.
    Das Programmziel, die berufliche Weiterbildung von Personen mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu fördern, soll durch die Anpassung der Einkommensgrenze besser erreicht werden: Auch Vollzeitbeschäftigte in westlichen Bundesländern und städtischen Regionen können künftig von der Bildungsprämie profitieren. 
Die Anpassung der Förderkonditionen soll das Ziel verfolgen, Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren Einkommen für Weiterbildung zu mobilisieren und einen Mentalitätswandel bezüglich Bildungsinvestitionen zu unterstützen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspraemie.info .

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