Außer dem freiwilligen Zusammenschluß in Fachorganisationen sind Handwerksinnungen in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen, die
auf Antrag deren Geschäfte führen,
sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen,
die Gesamtinteressen des Handwerks vertreten,
die Behörden durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten auf handwerklichem Gebiet unterstützen,
gewerbefördernde Einrichtungen schaffen und unterhalten
und die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen ausführen.
Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Zeit bestehen im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz vier Kreishandwerkerschaften.