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Personalsachkunde und Betriebszertifizierung nach Chemikalien-KlimaschutzverordnungNeue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen
Zahlreiche Personen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen ab 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit sie weiter ihre Tätigkeit ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht. Konkret betroffen ist der Umgang mit den in Anhang I dieser europäischen Verordnung aufgelisteten Gase Schwefelhexafluorid (SF6) sowie bestimmten teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) und perfluorierten Kohlenwasserstoffen (FKW).
Betriebe sollten jetzt genau prüfen, ob ihr Personal in den Anwendungsbereich der Chemikalien-Schutzverordnung fällt. Denn wer die Anforderungen an die Wartung und Inspektion entsprechender Anlagen sowie die Rückgewinnung und Rücknahme der geregelten Stoffe nicht einhält, riskiert hohe Bußgelder von bis zu 50.000 Euro!
Nachfolgend finden Sie nähere Infos zu - Betriebszertifizierung
- Wer benötigt eine Sachkundebescheinigung?
- Ganz konkret: Für welche Tätigkeiten gibt es Sachkundebescheinigungen?
- Welche Ausnahmen gibt es?
- Übergangsfristen
Wo erfahre ich mehr?
Weitere Informationen zu Lehrgängen oder Übergangsfristen erhalten Sie bei der Umweltberatungsstelle der Handwerkskammer der Pfalz.
Autoren: Doris Ritzer (Handwerkskammer der Pfalz) Heike Lambach (Handwerkskammer Koblenz)
Inhalte dieser Dokumente sind teilweise übernommen worden vom Merkblatt des Deutschen Industrie- und Handelskammertags "Die Sachkunde nach der Chemikalien- und Klimaschutzverordnung - Neue Pflichten für den Umgang mit fluorierten Treibhausgasen".

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