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REACH betrifft auch Handwerker

Viele chemische Stoffe auf dem europäischen Markt sind bislang nicht auf ihre Gefährlichkeit geprüft. Unbekannt ist oft, ob sie das Erbgut schädigen, krebserregend sind oder Allergien auslösen. Die REACH-Verordnung (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien) soll bedrohliche Stoffe entlarven und die Umwelt besser schützen. Die Verordnung trat am 1.6.2007 in Kraft und die neuen Regelungen werden nun schrittweise umgesetzt.

Betroffen von der REACH-Verordnung sind auch alle Handwerksbetriebe, die mit chemischen Stoffen zu tun haben - so genannte "nach geschaltete Anwender" -, zum Beispiel aus den Bereichen Bau, Schreiner, Maler, Lackierer, Gebäudereiniger oder chemische Reinigungen.

Zu den Pflichten für Handwerksbetriebe gehört es u.a.

  • Sich einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Zubereitungen oder chemischen Stoffe zu verschaffen und ein Stoffverzeichnis zu erstellen
  • Die aktuellen Sicherheitsdatenblätter vorzuhalten
  • In den neuen Sicherheitsdatenblättern prüfen, ob die eigene Verwendung dort mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen auch vermerkt ist
  • Falls die eigene Anwendung nicht vermerkt ist, den Lieferanten darauf aufmerksam zu machen
  • So mit z.B. Lacken, Lösemitteln, Klebstoffen etc. umzugehen, dass von ihnen kein Risiko ausgeht

Ein zweiseitiges Infoblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstags sowie ein Leitfaden für Handwerksbetriebe behandeln die Thematik ausführlicher. Die beiden Dokumente sind unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/55130 zu finden.

 

online seit 19. Okt 2009, aktualisiert am 17. Dez 2010

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