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Selbstverwaltungsaufgaben

  • Führung der Handwerksrolle und des Verzeichnisses der Inhaber handwerksähnlicher Betriebe. 
     
  • Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen.
     
  • Aufsicht über Innungen und Kreishandwerkerschaften.
     
  • Regelung und Überwachung der Berufsausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz und der Handwerksordnung.
     
  • Führung des Verzeichnisses über die Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle).
     
  • Organisatorische Durchführung der Meisterprüfung.
     
  • Durchführung und Überwachung des Gesellenprüfungswesens.
     
  • Durchführung von Fortbildungs- und Umschulungsprüfungen.
     
  • Einrichtung von Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Handwerkern und deren Kunden.

online seit 28. Mai 2008, aktualisiert am 28. Mai 2008

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