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Reduzierung der EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher AufträgeDie Verordnung der EU-Kommission Nr.1177/2009 vom 30.11.2009 reduziert die EU-Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Die Verordnung trat am 01.01.2010 in Kraft. Damit gelten die neuen Schwellenwerte unmittelbar ab dem 01.01.2010, ohne vorher in deutsches Recht umgesetzt worden zu sein. Die Werte werden von der EU-Kommission jeweils für zwei Jahre festgelegt, so dass die hier aufgeführten Werte für die Jahre 2010 und 2011 gelten. neu alt für 4.845.000 € 5.150.000 € Bauaufträge 193.000 € 206.000 € Liefer- und Dienstleistungsaufträge der klassischen öffentlichen Auftraggeber 387.000 € 412.000 € Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Sektorenauftraggeber 125.000 € 133.000 € Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberster oder oberer Bundesbehörden
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