Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (sowie Betriebsstilllegung ...)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz hat nachstehendes Förderprogramm neu aufgelegt:

Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit

  • der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens,
  • einem Liquidations- oder einem Gesamtvollstreckungsverfahren,
  • einer Betriebsstilllegung oder -schließung,
  • dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung

ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € erhalten.

Eine Kumulierung mit anderen sonstigen vergleichbaren Programmen des Landes Rheinland-Pfalz, anderer Länder, des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit ist nicht möglich.

Der Antrag ist spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung bei der Handwerkskammer der Pfalz einzureichen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die detaillierten Richtlinien entnehmen Sie bitte der Verwaltungsvorschrift.

Unser Beraterteam nimmt Anträge auch vorab telefonisch entgegen (gilt als Antragsdatum) bzw. ist Ihnen bei der Antragstellung gerne behilflich.
Anträge können auch per Fax 0631 3677-265 gestellt werden.


Ihre Ansprechpartner

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau  PDF-Datei [17kB]
Antrag zur Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (sowie Betriebsstilllegung ...)  PDF-Datei [273kB]
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