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Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2011

Das BMF hat die Abgabefristen für Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 mitgeteilt.

So sind für das Kalenderjahr 2011 die Erklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bis zum 31.5.2012 abzugeben. Sofern die Erklärungen z.B. durch Steuerberater angefertigt werden, wird die Frist bis zum 31.12.2012 verlängert.

Hierzu: Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2012 über Steuerklärungsfristen 2011

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online seit 06. Feb 2012, aktualisiert am 06. Feb 2012

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