Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft

Am 4. August 2009 trat das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben.
Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken.
Verstöße gegen diese Verbote können seit dem 4. August 2009 - anders als bisher - mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in einer
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz v. 03. August 2009.


Quelle: Bundesministerium der Justiz, Berlin
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