Steuern sparen mit Handwerkerrechnungen

Die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wurde zum 1.1.2009 auf 20 Prozent von 6 000 Euro (= 1 200 Euro) verdoppelt. Die Regelung ist erstmals für im Veranlagungszeitraum 2009 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.

Nachzuweisen sind die Ausgaben sowohl durch die Handwerkerrechnung als auch durch den Überweisungsbeleg, der die Überweisung auf das Konto des Handwerkers belegt.

Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, welche direkt im Haushalt des Kunden erbracht werden. Dazu zählen unter anderem Arbeiten an Innen- und Außenwänden, Dach, Fassade oder Reparatur und Austausch von Bodenbelägen. Weiterhin sind begünstigt: Malerarbeiten, Reparatur und Austausch von Fenstern, Heizungsanlagen, Elektro- sowie Gas- und Wasserinstallationen, aber auch Maßnahmen der Gartengestaltung oder Pflasterarbeiten auf dem Grundstück.

Mit Schreiben vom 15. Februar 2010 hat das Bundesministerium für Finanzen das neue Anwendungsschreiben zu § 35a EStG herausgegeben. Die Ausführungen betreffen insbesondere den so genannten Steuerbonus für Handwerkerleistungen. Unter Einarbeitung der Bestimmungen des Bundesfinanzministeriums informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in einem aktualisierten Flyer über die Voraussetzungen, die begünstigten handwerklichen Tätigkeiten und die Höhe des Steuerbonusses.

Musterflyer "Steuerbonus 2010"  PDF-Datei [538kB]
Bestellformular "Steuerbonus 2010"  PDF-Datei [212kB]
Anwendungsschreiben zu § 35a EStG_04_2010  PDF-Datei [193kB]
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