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Kreishandwerkerschaften

Außer dem freiwilligen Zusammenschluß in Fachorganisationen sind Handwerksinnungen in Kreishandwerkerschaften zusammengeschlossen, die

  • auf Antrag deren Geschäfte führen,
  • sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen,
  • die Gesamtinteressen des Handwerks vertreten,
  • die Behörden durch Anregungen, Auskünfte und Gutachten auf handwerklichem Gebiet unterstützen,
  • gewerbefördernde Einrichtungen schaffen und unterhalten
  • und die von der Handwerkskammer innerhalb ihrer Zuständigkeit erlassenen Vorschriften und Anordnungen ausführen.

Kreishandwerkerschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zur Zeit bestehen im Bezirk der Handwerkskammer der Pfalz vier Kreishandwerkerschaften.

 

online seit 28. Mai 2008, aktualisiert am 05. Mrz 2010

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