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Warnung: Fax-Aktion bezüglich Vertragskündigungen

Zurzeit erhalten Mitgliedsbetriebe per Fax Formulare zum Ausspruch von Kündigungen bestehender Geschäftsbeziehungen.

In dem Fax wird auf den angeblichen Kündigungswunsch des Betriebes Bezug genommen, der die Neuauflage von Werbeplakaten betrifft, die im nächsten Monat erscheinen sollen. Ferner wird mitgeteilt, dass die Werbeplakate bereits schon im letzten Jahr aufgestellt waren. 
Obwohl der Anbieter angibt, dass die Kündigung bereits besprochen war, werden die Betriebe aufgefordert das Faxformular mit Unterschrift und Stempel zu versehen und zurückzusenden. Gemäß Auskunft der betroffenen Betriebe bestanden Geschäftsbeziehungen der behaupteten Art zu keinem Zeitpunkt. Unternehmen die eine solche Aufforderung erhalten, sollten genau prüfen, ob die behauptete Vertragsbeziehung bestanden hat. Es ist nicht auszuschließen, dass bei Rücksendung des Faxes der Anbieter den Versuch unternimmt, zurückliegende Zeiträume abzurechnen. 

Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen, um das Schreiben prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbieten zu lassen. 

Ihre Ansprechpartnerin

online seit 02. Feb 2012, aktualisiert am 02. Feb 2012

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